Glossar

Wörterbuch der institutionellen, strukturellen und indirekten Gewalt

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  • Abuse by Proxy (Gewalt durch Stellvertreter:innen): Wenn der Täter nicht mehr direkt zugreifen kann, nutzt er das Jugendamt, den Verfahrensbeistand oder sogar die eigenen Anwält:innen, um die Mutter weiterhin zu kontrollieren, zu diffamieren oder unter Druck zu setzen.
  • Bindungsintoleranz: Ein Kampfbegriff in Gutachten, oft synonym zu PAS verwendet. Wenn eine Mutter das Kind vor einem gewalttätigen Vater schützen will, wird ihr unterstellt, sie könne die „Bindung zum anderen Elternteil nicht tolerieren“.
  • Bindungstoleranz-Check: Eine manipulative Befragungsmethode, bei der die Mutter gefragt wird, was sie „Gutes“ über den Vater sagen kann. Verweigert sie dies aufgrund der erlebten Gewalt, gilt sie als „bindungsintolerant“.
  • Coercive Control (Zwangskontrolle): Ein strategisches Muster von dominierendem Verhalten, das Isolation, Einschüchterung, Überwachung und Erniedrigung nutzt. Es ist keine „Affekttat“, sondern ein „Gefängnis ohne Mauern“. Im Familiengericht wird dies oft ignoriert, da körperliche Wunden fehlen.
  • Counter-Parenting: Wenn der Täter systematisch alle Erziehungswerte der Mutter untergräbt (z. B. Regeln missachtet, medizinische Behandlungen verweigert), nur um Macht zu demonstrieren, was vor Gericht oft als „unterschiedliche Erziehungsstile“ verharmlost wird.
  • DARVO (Deny, Attack, and Reverse Victim and Offender): Ein Akronym für das Standardvorgehen von Tätern vor Gericht: Leugnen der Tat, Angreifen der Glaubwürdigkeit des Opfers und Umkehren der Rollen (z. B. sich selbst als Opfer der „rachesüchtigen Ex“ darstellen).
  • Das „Gute-Vater-Narrativ“: Die gesellschaftliche und institutionelle Strömung, die jeden Vater, der lediglich „Präsenz zeigt“ (unabhängig von seinem Verhalten), als Helden feiert, während Mütter an unerreichbaren Perfektionsstandards gemessen werden.
  • De-Eskalations-Druck: Eine Taktik von Richtern, Mütter in Vergleichen zu drängen („Geben Sie doch ein Stück nach, der Ruhe wegen“), wobei „Ruhe“ hier das Schweigen des Opfers meint, während der Täter seinen Radius behält.
  • Double Bind (Zwickmühle): Die Situation der Mutter vor Gericht: Fördert sie den Umgang mit dem Täter, gefährdet sie das Kind. Schützt sie das Kind, verliert sie das Sorgerecht wegen „Bindungsintoleranz“. Es gibt im aktuellen System für sie keinen „richtigen“ Weg.
  • Eltern-Beratungs-Zwang/Zwang-Mediation: Die Anordnung von Mediation in Fällen häuslicher Gewalt – ein schwerer Verstoß gegen die Istanbul-Konvention, da Mediation ein Machtgleichgewicht voraussetzt, das bei Gewalt nicht existiert.
  • Enmeshment (Verschmelzung): Ein Kampfbegriff in Gutachten, um eine gesunde, enge Mutter-Kind-Bindung nach einer Gewaltsituation als „krankhaft“ oder „grenzüberschreitend“ darzustellen. Ziel ist die forcierte Trennung des Kindes von seiner primären Bezugsperson.
  • Fawning (Beschwichtigung): Eine Trauma-Reaktion, bei der das Kind oder die Mutter dem Täter gegenüber extrem freundlich oder kooperativ erscheinen, um weitere Gewalt zu verhindern. Gerichtliche Akteur:innen wie Gutachter:innen deuten dies oft falsch als: „Sehen Sie, es gibt keine Angst, sie verstehen sich doch prächtig.“
  • Fliegende Affen (Flying Monkeys): Personen (oft Verfahrensbeistände oder Verwandte), die vom Täter manipuliert wurden und nun in seinem Sinne Druck auf das Opfer ausüben.
  • Freeze-Reaktion vor Gericht: Wenn Betroffene in der Verhandlung verstummen oder dissoziieren, was anschließend als „Desinteresse“ oder „mangelnde Kooperation“ gewertet wird.
  • Friendly Parent Rule (Das Leitbild des „guten“ Elternteils): Die Annahme, dass nur derjenige „erziehungskonform“ ist, der bedingungslosen Umgang fördert – ungeachtet von Gewalterfahrungen.
  • Gaslighting (institutionell): Wenn das Gericht oder das Jugendamt der Mutter einredet, ihre Wahrnehmung der Gewalt sei „falsch“, „übertrieben“ oder „psychotisch“, wodurch sie an ihrem eigenen Verstand zweifelt.
  • Gender Bias (Geschlechter-Voreingenommenheit): Die unbewusste oder bewusste Annahme, Mütter seien „emotional/instabil“ und Väter seien „Opfer von Falschbeschuldigungen“.
  • Gender-Blindness (Geschlechtsblindheit): Die Weigerung der Justiz, anzuerkennen, dass familiengerichtliche Konflikte oft in patriarchal geprägten Machtverhältnissen wurzeln. Gewalt wird so zum „neutralen Kommunikationsproblem“ herabgestuft.
  • Grauer Stein (Grey Rock): Eine Überlebensstrategie für Mütter, um gegenüber dem Täter und dem System so emotionslos und langweilig wie möglich zu reagieren, um keine Angriffsfläche für die „Hochstrittigkeits“-Falle zu bieten.
  • Gutachten-Rotation: Wenn das erste Gutachten nicht das „gewünschte“ Ergebnis (Umgang um jeden Preis) liefert, wird oft ein zweites oder drittes beauftragt, bis Akteur:innen gefunden werden, die die Täter-Opfer-Umkehr mitmachen.
  • Helikopter-Mutter/Symbiose: Kampfbegriffe, um die enge Schutzbindung zwischen einer gewaltbetroffenen Mutter und ihrem Kind zu pathologisieren und eine Trennung zu rechtfertigen.
  • Hochstrittigkeit (als Falle): Ein Unwort der Justiz. Es setzt Gewalt (Täter) und Schutz (Opfer) gleich. Wer sich wehrt, gilt als „strittig“. Es gibt keine Hochstrittigkeit, es gibt nur Schutzlosigkeit.
  • Institutional Betrayal: Wenn die Institutionen, die dich schützen sollten (Polizei, Gericht, Jugendamt), dir schaden, Beweise ignorieren, den Sachverhalt falsch oder nicht protokollieren oder den Täter stützen. Dies wiegt oft schwerer als die ursprüngliche Gewalt.
  • Istanbul-Konvention (Art. 31): Ein völkerrechtlich bindender Vertrag, der vorschreibt, dass Gewalt bei Sorge- und Umgangsentscheidungen vorrangig berücksichtigt werden muss. Die Missachtung dieses Artikels ist strukturelles Staatsversagen.
  • Kompensatorische Erziehung: Das verzweifelte Bemühen der Mutter, die durch den Umgang verursachten Schäden (Traumata, Grenzverletzungen) in der restlichen Zeit aufzufangen. Das System deutet dies oft als „überbehütend“ um.
  • Kontinuitätsprinzip (Missbrauch): Wenn der Täter durch Verfahrensverschleppung Zeit gewinnt und das Gericht dann entscheidet, das Kind beim Täter zu lassen, um „die Kontinuität nicht zu stören“, obwohl die Basis dafür Gewalt war.
  • Legal Bullying: Wenn der Täter Anwält:innen nutzt, um herablassende, falsche und beleidigende Schriftsätze zu verfassen, die darauf abzielen, dein Selbstbild zu zerstören.
  • Love Bombing & Hoovering: Jargon aus der Narzissmus-Bubble; Täter, die sich vor Gericht als „reuevoll“ oder „charmante Vorzeigeväter“ inszenieren, um Akteure zu blenden, während sie intern weiter terrorisieren.
  • Maternal Gatekeeping (instrumentalisiert): Ein psychologisches Konzept, das besagt, Mütter würden den Zugang zum Kind kontrollieren. Vor Gericht wird dies genutzt, um Müttern die Schuld an der Distanzierung des Kindes zu geben, statt die Gewalt des Vaters als Ursache zu prüfen.
  • Parallelkontakte/Übergabe-Terror: Situationen, in denen das Gericht Übergaben an öffentlichen Orten erzwingt, die der Täter für Demütigungen, Drohungen oder Einschüchterungen nutzt, während das System dies als „notwendiges Übel für den Umgang“ abtut.
  • PAS (Parental Alienation Syndrome/Eltern-Kind-Entfremdung): Ein pseudowissenschaftliches Konzept, das Gewaltvorwürfe gegen Väter als „Gehirnwäsche“ durch die Mutter umdeutet. Es dient dazu, den Schutzinstinkt der Mutter als Kindeswohlgefährdung zu framen.
  • Post-Separation Abuse (Nachtrennungsgewalt): Die Fortsetzung der Kontrolle nach der Trennung, oft instrumentalisiert über die Kinder und das Familiengericht (Legal Abuse).
  • Projektive Identifikation: oft in Gutachten missbraucht; die Behauptung, die Mutter würde ihre eigenen Ängste auf das Kind projizieren, sodass die Angst des Kindes vor dem Vater nicht als real, sondern als „übertragen“ gilt.
  • Scharnier-Kontakte/Tür-und-Angel-Gewalt: Kurze Momente der Übergabe, die der Täter für mikro-aggressive Drohungen nutzt (ein Blick, ein Flüstern), die für Außenstehende unsichtbar sind, aber bei Mutter und Kind massive Angst auslösen.
  • Sekundäre Viktimisierung: Die erneute Traumatisierung des Opfers durch das Verfahren selbst (z. B. durch aggressive Befragungen, Zwang zum Kontakt mit dem Täter).
  • Spaltung der Akteur:innen (Triangulation): Wenn der Täter verschiedene Helfer (z. B. Beistand gegen Jugendamt) gegeneinander ausspielt, um Verwirrung zu stiften und von seinem eigenen Verhalten abzulenken.
  • Stalking per Gesetz/Litigation Abuse: Der Täter nutzt endlose Anträge, Beschwerden und Verfahren, um das Opfer finanziell zu ruinieren, psychisch zu zermürben und in ständigem Kontaktzwang zu halten.
  • The „Good Enough Mother“ vs. „Perfect Victim“: Das System verlangt von dir, ein „perfektes Opfer“ zu sein (ruhig, sachlich, nie wütend). Sobald du Emotionen zeigst, wird dies gegen deine Erziehungseignung verwendet.
  • The „Lesser of two Evils“-Logik: Die Tendenz von Gerichten, einen gewalttätigen Vater als das „kleinere Übel“ im Vergleich zu einer „umgangsverweigernden“ Mutter anzusehen.
  • Väterlobby: Ein Netzwerk aus Männer-Gruppierungen, die unter dem Vorwand der Gleichberechtigung politischen Einfluss ausüben, um z. B. durch die Institutionalisierung pseudowissenschaftlicher Konzepte (wie PAS) das abstrakte Umgangsrecht über den völkerrechtlich verankerten Gewaltschutz zu stellen.
  • Verschiebung der Beweislast: Obwohl der Staat (Jugendamt/Gericht) das Kindeswohl schützen müsste, wird in der Praxis von der Mutter verlangt, die Gefährdung „gerichtssicher“ zu beweisen – was bei psychischer Gewalt oder Coercive Control ohne Zeug:innen fast unmöglich ist.
  • Vexatious Litigation: Die bewusste Flutung des Gerichts mit Anträgen (z. B. wöchentliche Ordnungsgeldanträge), um die Mutter finanziell auszubluten und in einem permanenten Zustand von Panik und Erschöpfung zu halten.
  • Vigilanz (Hypervigilanz): Der Zustand extremer Wachsamkeit bei traumatisierten Frauen und Kindern. Vor Gericht wird diese (überlebensnotwendige) Reaktion oft als „Hysterie“, „Paranoia“ oder „Angststörung“ fehldiagnostiziert.
  • Wächteramt des Staates (Versagen): Die Pflicht des Jugendamtes, Kinder zu schützen, die ins Gegenteil verkehrt wird, wenn Mütter unter Druck gesetzt werden („Wenn Sie den Umgang nicht fördern, nehmen wir Ihnen das Kind ganz weg“).
  • Weaponized Incompetence (strategische Unfähigkeit): Der Täter stellt sich im Umgang mit dem Kind oder bei Absprachen absichtlich ungeschickt oder vergesslich an, um die Mutter zu Korrekturen (Reaktionen) zu zwingen, die dann als „kontrollierendes Verhalten“ der Mutter ausgelegt werden.
  • Wohlverhaltensgebot/Kontaktrecht/Besuchsrecht: Eine gesetzliche Pflicht, die oft missbraucht wird, um Mütter zum Schweigen z. B. über Gewalt zu zwingen. Wer über die Gewalt spricht, verstößt angeblich gegen das Wohlverhaltensgebot und „belastet das Kind“.